Universalkleber
Lauensteiner Str. 40
D-01277 Dresden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen
des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns dreißig
Kalendertage ab Datum des Angebotes gebunden.
2. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir
dieses innerhalb von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder Lieferung der bestellten Ware annehmen. Nach Ablauf der Frist gilt das
Angebot als abgelehnt. Wenn wir keine Auftragsbestätigung erstellen, gilt
unsere Rechnung als Bestätigung.
3. An Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen, Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen dem Besteller überlassenen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen
Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Eine Weitergabe an
Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auf
Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
§ 3 Preise
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; Verpackung und Transport
werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Lieferdatum mehr als sechs
Monate liegen, oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Besteller zu
vertreten hat, erst nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgen kann, gelten
unsere zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigt
die Preiserhöhung die Steigerung des Lebenshaltungskostenindex, so ist der
Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeiten
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus.
2. Die Vereinbarung von Lieferterminen und -fristen bedarf der Schriftform.
3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden
einschl. etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die
Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in
Annahmeverzug gerät.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht mit der Übergabe oder wenn der Besteller im Verzug der
Annahme ist, auf den Besteller über.
2. Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Gesichtspunkten. Sie wird zum
Selbstkostenpreis gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Der Besteller
ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu
sorgen.
3. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine
Rechnung versichert.
§ 6 Haftung
1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Mischempfehlungen nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der
Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst dieser Umstand
den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 7 Verjährung
1. Ansprüche wegen eines Mangels gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab
Ablieferung der Sache.
2. Ansprüche, die nicht auf einem Mangel der Sache beruhen, verjähren in einem
Jahr.
3. Abweichend von Zif. 1 und Zif. 2 gelten die gesetzlichen Fristen, wenn die
Haftung auf Vorsatz oder einer übernommenen Garantie beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt
gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir
sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände und
sonstige Eingriffe Dritter uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die
Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Schaden.
§ 9 Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach
Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto fällig
und zahlbar.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.
Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen
gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
3. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers,
insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung
einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn wir Schecks angenommen haben. Zudem sind wir berechtigt, Vorausleistungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein
Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches
Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht
erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
5. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen
nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
Daten über den Besteller im Sinne des Datenschutzes zu speichern bzw. zu
verarbeiten.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bedingung und
Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns nicht berührt.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Dresden. Wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz in Dresden Erfüllungsort.
Dresden, 06.06.2005